Unternehmenskauf: Ablauf und Checkliste

Ein Unternehmen zu kaufen statt neu zu gründen, kann eine Reihe von Vorteilen haben. Beispielsweise entfallen die Risiken der Neueinführung am Markt, es besteht bereits ein Kundenstamm und Sie können unter Umständen schon kurz nach dem Kauf ein Einkommen generieren. Erfahren Sie, wie der Erwerb eines Unternehmens abläuft.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Auf unserer Nachfolgebörse können Sie Unternehmen recherchieren, die aktuell zu Verkauf stehen und für eine Übernahme eventuell infrage kommen.
  • Haben Sie eine Firma gefunden, die Sie interessiert, geht es erst einmal darum, sich ausgiebig zu informieren und beraten zu lassen. Ein zentraler Aspekt dabei ist eine detaillierte Risikoprüfung.
  • Im Rahmen der Verhandlungen zum Kaufvertrag wird unter anderem eine Unternehmensbewertung durchgeführt und die Form des Unternehmenskaufs festgelegt.
  • Der Kaufvertrag wird bei einem Notar oder einer Notarin geschlossen. Oft legen Käufer- und Verkäufer-Seite eine Übergabephase fest, um die Transaktion abschließend möglichst sanft vorzunehmen.


Ablauf beim Unternehmenskauf

Von der Auswahl des passenden Unternehmens bis hin zur Übernahme ist ein Unternehmenskauf ein komplexer Prozess. Wir stellen Ihnen im Folgenden einen exemplarischen Ablauf vor. Bei den einzelnen Schritten empfiehlt es sich, fachliche Unterstützung einzuholen. Die Fachexpertinnen und -experten für Firmenkunden bei Ihrer Sparkasse stehen Ihnen jederzeit gern bei allen Fragen rund um die Finanzierung, den Businessplan und viele finanzielle Details zur Verfügung.

  1. Recherche: Recherchieren Sie in unserer Nachfolgebörse Unternehmen, die eventuell für Sie infrage kommen könnten. Über den Button „Interesse bekunden“ können Sie signalisieren, dass Sie eventuell interessiert sind. Die Angabe ist natürlich unverbindlich.
  2. Match: Ein Sparkassen-Berater oder eine -Beraterin nimmt daraufhin Kontakt zu Ihnen auf. Dieser oder diese begleitet Sie durch den gesamten Prozess und unterstützt Sie ggf. gern auch bei Fragen im Rahmen der Finanzierung. Er oder sie wird Sie bei einem Match auch mit dem Verkäufer oder der Verkäuferin des jeweiligen Betriebs zusammenbringen.
  3. Geheimhaltungsvereinbarung: Damit Ihnen der Verkäufer oder die Verkäuferin auch sensible Daten aushändigen kann, unterschreiben Kaufinteressentinnen und -interessenten in der Regel zunächst eine Geheimhaltungsvereinbarung (auch: Non Disclosure Agreement).
  4. Information & Beratung: Erste Gespräche werden geführt und Sie können der Verkäufer-Seite alle Ihre Fragen stellen. Nun ist ein guter Moment, um sich ausgiebig zum jeweiligen Unternehmen zu informieren sowie wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Beratung einzuholen.
  5. Vorvertrag: Häufig wird vor dem eigentlichen Vertrag ein Vorvertrag (auch: Letter of Intent) aufgesetzt. Dieser ist bereits rechtlich bindend und zeigt als Absichtserklärung Ihr nachhaltiges Interesse, das Unternehmen zu kaufen. Unter anderem werden darin auch der Stand der Verhandlungen und bereits Vereinbartes festgehalten. Holen Sie sich unbedingt rechtliche Unterstützung bei Ihrem Anwalt oder Ihrer Anwältin ein, bevor Sie den Vertrag unterschreiben. Falls Sie in Schritt 3 keine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnet haben, ist diese oft auch im Vorvertrag enthalten. Sie ist meist Voraussetzung, um alle Daten und Unterlagen für den nachfolgenden Schritt zu bekommen.
  6. Due Diligence: Überprüfen Sie das Unternehmen in Hinblick auf bestehende Risiken. Eine solche Risikoprüfung hilft Ihnen, sich zu vergewissern, worauf Sie sich ggf. einlassen.
  7. Verhandlungen: Im Fokus stehen nun die Verhandlungen zum Kaufvertrag. Die Unternehmensbewertung erfolgt, die Form des Unternehmenskaufs wird festgelegt, die Zeitplanung bei der Übergabe aufgesetzt, Rechts- und Arbeitsverhältnisse geklärt usw.
  8. Kaufvertrag: Bei einem Notar oder einer Notarin wird der Kaufvertrag geschlossen. Sobald Sie vom Notar oder der Notarin die Aufforderung dazu bekommen, überweisen Sie den Kaufpreis. Die finanzielle Seite des Verkaufs ist nun abgeschlossen.
  9. Übergabe: Herzlichen Glückwunsch! Sie haben das Unternehmen gekauft. Oft legen Käufer- und Verkäufer-Seite eine Übergabephase fest, um die Transaktion möglichst sanft abzuschließen.

Tipp: Es lässt sich nicht vermeiden, dass die Verkäufer-Seite über bestimmte Insider-Informationen, etwa Kontaktdaten, verfügt, die dieser nach Übernahme der Firma durch Sie eventuell einen Wettbewerbsvorteil verschaffen könnten. So könnte der Verkäufer eines Friseursalons etwa einen neuen Friseursalon nebenan eröffnen und seinen alten Kundenstamm zurückgewinnen – zu Lasten des Käufers oder der Käuferin. Versuchen Sie deshalb, mit dem Verkäufer oder der Verkäuferin ein Wettbewerbsverbot zu vereinbaren.


Checkliste: Beratung beim Firmenkauf

Nutzen Sie das Know-how erfahrener Fachleute, um sich ausgiebig beraten zu lassen. Infrage kommen dabei neben branchenspezifischen Profis insbesondere:

  • die IHK-Beratung für die Unternehmensnachfolge bzw. den Unternehmenskauf
  • Ihr Sparkassen-Berater oder Ihre -Beraterin für Firmenkunden rund um das Thema Finanzierung und Finanzen
  • eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für die rechtlichen Aspekte
  • eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater für die steuerlichen Konsequenzen
  • eventuell Unternehmensberaterinnen und -berater für die Ermittlung des Unternehmenswerts und unternehmerische Fragen
  • eventuell eine Mediatorin oder ein Mediator bei Konflikten

Häufige Fragen zum Unternehmenskauf:

Wie läuft ein Unternehmenskauf ab?

Häufig erfolgt der Firmenkauf in folgenden Schritten:

  1. Recherche möglicherweise passender Unternehmen, etwa auf der S-Unternehmensbörse
  2. Erstkontakt mit dem Verkäufer oder der Verkäuferin
  3. Unterzeichnen einer Geheimhaltungsvereinbarung
  4. Information & Beratung rund um die jeweilige Firma, auch durch Expertinnen und Experten
  5. Abschluss eines Vorvertrags
  6. Risikoprüfung
  7. Unternehmensbewertung und Verhandeln der Details des Kaufvertrags
  8. Abschluss des Kaufvertrags
  9. Übergabe

Was ist bei einem Unternehmenskauf zu beachten?

Die Schlüssel zum erfolgreichen Firmenkauf sind eine ausgiebige Recherche und detaillierte Information und Beratung. Prüfen Sie das Unternehmen in Hinblick auf wirtschaftliche Faktoren und Entwicklungsmöglichkeiten, Standortfaktoren, Stamm an Kundinnen und Kunden, Bewertungen im Internet, ggf. vorhandenes Personal, Ausstattung usw. Erstellen Sie einen Businessplan. Ziehen Sie unbedingt Fachleute hinzu, um sich rechtlich, steuerlich und finanziell genau zu informieren und den Unternehmenskauf entsprechend strategisch zu steuern.

Zwischen welchen zwei Arten des Unternehmenskaufs kann man differenzieren?

  • Share Deal: Das Unternehmen wird komplett verkauft oder bestimmte Anteile an der Gesellschaft. Der neue Inhaber oder die neue Inhaberin übernimmt Verträge und Verbindlichkeiten des Unternehmens.
  • Asset Deal: Der Unternehmer oder die Unternehmerin verkauft einzelne Güter und Verträge der Firma, unter Umständen samt Arbeitsverhältnissen.

Tipp: Lesen Sie zur detaillierten Unterscheidung der beiden Arten beim Unternehmenskauf auch unseren Themenartikel „Share Deal oder Asset Deal?“.

Wann liegt ein Mangel bei einem Unternehmenskauf vor?

Ein Mangel liegt vor, wenn sich nachträglich herausstellt, dass etwa bestimmte Details im Kaufvertrag nicht korrekt waren und das Unternehmen tatsächlich schlechter gestellt ist, als dies dargestellt wurde. Bei einem Asset Deal besteht dann je nach konkretem Fall die Möglichkeit der Sachmängelhaftung oder die Anfechtbarkeit wegen Irrtums (§ 119 BGB) oder gar wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB).