Unternehmensverkauf: Ablauf und Tipps

Ob aufgrund neuer Pläne oder wegen bevorstehenden Ruhestands: Wer einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin für sein Unternehmen sucht, punktet mit einer guten Vorbereitung. Lernen Sie hier den Ablauf beim Firmenverkauf kennen und holen Sie sich wichtige Tipps.


Das Wichtigste in Kürze

  • Ist die Entscheidung zum Unternehmensverkauf gefallen, stehen eine Reihe von Vorbereitungen an. Wirtschaftliche, juristische und steuerliche Rahmenbedingungen sowie die Unternehmensbewertung erfordern es dafür unter anderem, verschiedene Expertinnen und Experten mit möglichst viel Erfahrung hinzuzuziehen.
  • Auf der S-Unternehmensbörse können Sie kostenlos Ihr Inserat zur Suche eines Nachfolgers oder einer Nachfolgerin einstellen. Nehmen Sie dafür jetzt Kontakt auf.
  • Ist ein geeigneter potenzieller Käufer oder eine Käuferin gefunden, stehen Beratungen, Verhandlungen und die Entwicklung einer Übergabestrategie an, bevor der Unternehmensverkauf beziehungsweise der Unternehmenskauf letztlich abgeschlossen werden kann.


Ablauf beim Unternehmensverkauf

Jeder Betrieb ist anders. So hat auch jeder Verkauf eines Unternehmens seine eigenen Besonderheiten. Typischerweise durchläuft die Transaktion dabei allerdings nachfolgende Phasen.

  1. Ziele grob abstecken: Werden Sie sich zunächst über Ihre Ziele klar: Was möchten Sie verkaufen, ist also ein vollständiger Verkauf der Firma angedacht oder möchten Sie nur Teile veräußern und vielleicht im Anschluss weiter eine bestimmte Position im Betrieb einnehmen? Vielleicht wollen Sie sogar eigentlich statt eines Verkaufs lieber einen Partner oder eine Partnerin zur Unterstützung gewinnen? Wer wäre als Käufer oder Käuferin geeignet beziehungsweise welche Erfahrungen, welche Fähigkeiten, Fertigkeiten und sonstigen Eigenschaften sollte diese Person mitbringen? Warum und schließlich wann wollen Sie verkaufen? Was ist Ihnen darüber hinaus besonders wichtig? Tipp: Wenn Sie mittel- bis langfristig planen, kann es sich lohnen zu überlegen, was sich am Betrieb noch optimieren ließe, um mögliche Käuferinnen oder Käufer leichter zu überzeugen. Manchmal wirken sich schon kleine Verbesserungen positiv aus, etwa bei einem Betrieb mit viel Laufkundschaft – wie einer Bäckerei – frisch gestrichene Wände und eine gute Kaffeemaschine.
  2. Dokumente sammeln und sortieren: Beschaffen Sie alle zentralen Unterlagen im Zusammenhang Ihres Unternehmens, zum Beispiel Buchhaltung mit Jahresabschlüssen. Die Dokumente brauchen Sie später auch zum Informieren und für die Verhandlungen mit dem möglichen Käufer oder der Käuferin, jedoch vorerst vor allem für die Unternehmensbewertung. Optimalerweise lassen Sie diese bereits jetzt durchführen, um einen Anhaltspunkt über den Wert des Betriebs zu bekommen. Tipp: Bereiten Sie möglichst transparent eine Präsentation von Geschäftsmodell, wichtigen Prozessen und Entwicklungsmöglichkeiten vor, um sich zentrale Argumente vor Augen zu führen. Diese kann unter Umständen auch hilfreich sein, um später Interessentinnen und Interessenten zu informieren und zu überzeugen.
  3. Professionelle Beratungen einholen: Wirtschaftlich, juristisch und steuerlich ist eine Unternehmensnachfolge komplex. Nehmen Sie professionelle Unterstützung in Anspruch, beispielsweise je nach Thema von Ihrer Industrie- und Handelskammer, Ihrem Rechtsanwalt oder Ihrer Rechtsanwältin, Steuerberater oder Steuerberaterin sowie Ihrem Sparkassen-Firmenkundenberater oder Ihrer -Beraterin. Tipp: Halten Sie Ihre Pläne zum Unternehmensverkauf unbedingt zunächst vor Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geheim. Das gilt selbst dann, wenn diese sich fachlich damit auskennen. Gelegentlich zieht sich ein Firmenverkauf über mehrere Jahre hin, was bei den Beschäftigten zu großer Unsicherheit und eventuell sogar zu Sorgen führen kann. Bewerben sich Beschäftigte in entscheidenden Positionen daraufhin zu anderen Unternehmen, kann sich das nicht zuletzt auch auf den Wert Ihrer Firma auswirken. Später sind Sie dann jedoch verpflichtet, Ihrer Informationspflicht nach § 613a Abs. 5 BGB nachzukommen.
  4. Interessentinnen und Interessenten gewinnen: Mit einem Inserat in der S-Unternehmensbörse wird Ihr Gesuch nach einem Nachfolger oder einer Nachfolgerin vielen potenziellen Käuferinnen und Käufern auf der Suche nach einem passenden Betrieb angezeigt. Für Sie ist dieser Service völlig kostenlos. Erstellen Sie gemeinsam mit Ihrem Sparkassen-Berater oder Ihrer -Beraterin ein anonym verfasstes Kurzprofil Ihres Unternehmens und lassen Sie es als Inserat veröffentlichen. Anonym bedeutet dabei, dass der Text an dieser Stelle noch nicht auf Ihr konkretes Unternehmen zurückzuführen sein sollte, um nicht etwa Personal oder Kundschaft zu verunsichern. Nehmen Sie zum Erstellen und Veröffentlichen Ihres Inserats einfach Kontakt über die S-Unternehmensbörse auf.
  5. Mögliche Käuferinnen oder Käufer kennenlernen: Ihr Sparkassen-Berater oder Ihre -Beraterin kontaktiert Sie, wenn Personen über die S-Unternehmensbörse Interesse an Ihrem Betrieb bekundet haben. Haben diese Potenzial, handelt es sich um ein Match. Der Berater oder die Beraterin vereinbart einen Termin, um Sie für weitere Gespräche mit der möglichen Käufer-Seite zusammenzubringen.
  6. Geheimhaltungsvereinbarung unterschreiben lassen: Weil Sie während möglicher Verhandlungen auch sensiblere Daten aushändigen werden müssen, sollten Sie sich von Ihrem Match jeweils zunächst eine Geheimhaltungsvereinbarung (auch: Non Disclosure Agreement) unterschreiben lassen. Tipp: Geben Sie keine sensiblen Daten heraus, bevor die Vereinbarung geschlossen wurde!
  7. Informationen austauschen und gemeinsam beraten: Bei den ersten Gesprächen wird Ihnen die mögliche Käufer-Seite in der Regel vor allem viele Fragen stellen. Präsentieren Sie das Unternehmen und prüfen Sie, ob die jeweilige Person geeignet ist. Halten Sie bei den Gesprächen jeweils fest, worüber Sie übereinstimmen und welche Punkte zu klären bleiben. Tipp: Versuchen Sie zum potenziellen Käufer oder der Käuferin von Anfang an ein Vertrauensverhältnis aufzubauen.
  8. Vorvertrag aufsetzen: Oft setzen Käufer- und Verkäufer-Seite vor dem eigentlichen Vertrag nun einen Vorvertrag (auch: Letter of Intent) auf. Dieser ist bereits rechtlich bindend und verbrieft, dass der Interessent oder die Interessentin beabsichtigt, das Unternehmen zu kaufen. Unter anderem werden darin auch der Stand der Verhandlungen und bereits Vereinbartes festgehalten. Beraten Sie sich mit Ihrem Rechtsanwalt oder Ihrer Rechtsanwältin, bevor Sie den Vertrag unterschreiben. Falls Sie in Schritt 6 keine Geheimhaltungsvereinbarung mit der Käufer-Seite geschlossen haben, ist diese oft auch im Vorvertrag enthalten. Sie ist Voraussetzung, um alle Daten und Unterlagen für die nachfolgenden Schritte herausgeben zu können.
  9. Risikoprüfung unterstützen: Die Risikoprüfung (auch: Due Diligence) soll dafür sorgen, dass Käuferinnen und Käufer genau wissen, worauf Sie sich einlassen. Bei kleinen Unternehmen fällt diese oft kürzer aus. Eine sehr aufwendige Prüfung scheitert in der Realität oft an Zeit- und Personalmangel, sowohl auf der Käufer- als auch auf der Verkäuferseite. Tipp: Finden Sie gemeinsam einen gehbaren Kompromiss, um Risiken transparent und dennoch nicht zu aufwendig aufzuzeigen.
  10. Unternehmen bewerten und Kaufvertrag verhandeln: In dieser Phase wird der Kaufvertrag verhandelt. Ist Ihre Unternehmensbewertung noch nicht unter Punkt 2 erfolgt, muss sie spätestens jetzt nachgeholt werden. Auch die Käufer-Seite wird Ihr Unternehmen bewerten lassen, um den Preis verhandeln zu können. Unter anderem wird jetzt die Form des Unternehmenskaufs festgelegt (Share Deal oder Asset Deal), Rechts- und Arbeitsverhältnisse geklärt, die Zeitplanung bei der Übergabe aufgesetzt und schließlich nach erfolgreicher Verhandlung des Kaufpreises und aller weiteren Details ein Kaufvertrag bei einem Notarbüro aufgesetzt. Tipp: Verdeutlichen Sie sich, dass Unternehmenswert und Kaufpreis nicht dasselbe sind. Der Kaufpreis ist nicht zuletzt abhängig von Angebot und Nachfrage.
  11. Kaufvertrag abschließen: Ist alles geklärt, treffen Sie die Käufer-Seite zum Abschluss des Kaufvertrags bei einem Notar oder einer Notarin. Nach der Unterschrift wartet der Käufer oder die Käuferin auf die Aufforderung des Notarbüros, den Kaufpreis an den Notar oder die Notarin zu überweisen. Dieser oder diese gibt das Geld dann an Sie weiter. Die finanzielle Seite des Verkaufs ist nun abgeschlossen.
  12. Übergabe feiern: Herzlichen Glückwunsch! Sie haben Ihr Unternehmen verkauft. Tipp: Oft legen Käufer- und Verkäufer-Seite eine Übergabephase fest, um die Transaktion möglichst sanft erfolgreich abzuschließen.


Häufige Fragen zum Unternehmensverkauf:

Wie läuft ein Unternehmensverkauf ab?

Je nach Unternehmen kann sich der Verkaufsprozess leicht unterscheiden. Der Ablauf in folgenden Phasen ist jedoch typisch:

  1. Ziele grob abstecken
  2. Dokumente sammeln und sortieren
  3. Professionelle Beratungen einholen
  4. Interessentinnen und Interessenten gewinnen, etwa mit einem Inserat in der S-Unternehmensbörse
  5. Mögliche Käuferinnen oder Käufer kennenlernen
  6. Geheimhaltungsvereinbarung unterschreiben lassen
  7. Informationen austauschen und gemeinsam beraten
  8. Vorvertrag aufsetzen
  9. Risikoprüfung unterstützen
  10. Unternehmen bewerten und Kaufvertrag verhandeln
  11. Kaufvertrag abschließen
  12. Übergabe feiern


Was ist bei einem Unternehmensverkauf zu beachten?

Ein paar wichtige Tipps für Unternehmerinnen und Unternehmer:

  • Kümmern Sie sich frühzeitig um die Suche nach einem Nachfolger oder einer Nachfolgerin. Ein Firmenverkauf kann in manchen Fällen mehrere Jahre dauern.
  • Lassen Sie sich gut beraten. Wenden Sie sich unter anderem beispielsweise an Ihre Industrie- und Handelskammer (IHK) und Ihren Firmenkunden-Berater oder Ihre -Beraterin bei Ihrer Sparkasse.
  • Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihr Unternehmensinserat anonymisiert in der S-Unternehmensbörse einzustellen, um Kaufinteressentinnen und -interessenten zu finden.
  • Behandeln Sie Ihre Pläne zunächst absolut vertraulich und beziehen Sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mit ein, um diese nicht zu verunsichern. Später sind Sie dann verpflichtet, Ihrer Informationspflicht nach § 613a Abs. 5 BGB nachzukommen.
  • Geben Sie keine Daten an potenzielle Käuferinnen oder Käufer heraus, bevor diese eine Geheimhaltungsvereinbarung unterschrieben haben.


Wie und wo kann ich meine Firma verkaufen?

Die S-Unternehmensbörse unterstützt Sie dabei, einen möglichen Käufer oder eine Käuferin für Ihre Firma zu finden. Erstellen Sie dort gemeinsam mit Ihrem Sparkassen-Berater oder Ihrer Beraterin eine anonymisierte Anzeige. Dieser oder diese informiert Sie, wenn Interessentinnen oder Interessenten anfragen und begleitet Sie auf Ihrem Weg durch den Firmenverkauf. Das Einstellen der Inserate auf dem Portal ist für Verkäuferinnen und Verkäufer kostenlos.


Wie hoch ist die Steuer bei einem Firmenverkauf?

Das hängt von mehreren Faktoren ab und lässt sich nicht pauschal beantworten. Versteuern müssen Sie den Gewinn des Verkaufs, also den Kaufpreis abzüglich der Verkaufskosten und des Buchwerts bei der Einkommensteuer. Dabei gelten je nach Situation unter Umständen Freibeträge. Sind Sie über 55 Jahre alt oder dauernd berufsunfähig, können Sie beispielsweise 45.000 Euro Freibetrag nutzen, vgl. § 16 Abs. 4 EStG. Informieren Sie sich unbedingt frühzeitig konkret für Ihren Fall bei einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin.


Was passiert mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beim Firmenverkauf?

Bei einem Share Deal übernimmt die Käufer-Seite die Beschäftigten, deren Arbeitsverträge Teil der Transaktion sind. Bei einem Asset Deal, wenn also nur Teile des Unternehmens verkauft werden, greifen die Regelungen in § 613a BGB.


Was passiert mit Stammkapital bei einem GmbH-Verkauf?

Grundsätzlich passiert beim GmbH-Verkauf nichts mit dem Stammkapital. Möglich ist jedoch, dieses im Rahmen des Verkaufs zu ändern.


Wie lange dauert es, eine Firma zu verkaufen?

Das ist unterschiedlich. In der Regel können Sie aber von etwa einem Jahr ausgehen. In manchen Fällen zieht sich der Verkauf allerdings auch über mehrere Jahre hin.